Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminarveranstaltungen und Inhouse-Schulungen

1. Allgemeines

Mit der Seminaranmeldung sowie der Auftragserteilung für ein Seminar erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters verbindlich an.

2. Anmeldung und Auftragserteilung

2.1. Anmeldungen zu Seminaren sowie Aufträge für Inhouse-Schulungen müssen schriftlich erfolgen (per Post, E-Mail) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.

2.2. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis eines Seminars versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, als Preis für die Veranstaltungsteilnahme, für alle Veranstaltungsunterlagen und Teilnehmerzertifikate. Der Preis einer Inhouse-Schulung bezieht sich auf die im zugrundeliegenden Angebot aufgeführte Leistungsbeschreibung.

2.3. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Seminarbestätigung. Rechnungen für Seminare sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Findet der Seminartermin in einem zeitlichen Abstand kürzer als 14 Tagen ab Rechnungsstellung statt, so ist der Rechnungsbetrag unverzüglich fällig.

2.4. Bei terminierten über die Website reimbursement-seminar.com zu buchenden Seminaren wird eine Teilnahmeanmeldung erst nach vollständigem Zahlungseingang wirksam.

2.5. Bei Inhouse-Schulungen werden 50% der vereinbarten Veranstaltungsgebühr mit der Auftragsbestätigung fällig. Die Rechnungsstellung der restlichen 50% erfolgt zum Veranstaltungstermin. Die erste Abschlagsrechnung ist zahlbar:

3. Rücktritte und Stornierungen, Umbuchungen

3.1. Bei Seminaren müssen Rücktritte von bereits schriftlich angemeldeten Teilnehmern schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben: Bis 2 Wochen vor Seminarbeginn: 10% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.). Innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn: 30% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.). Bei Nichterscheinen zum Seminartermin ohne vorherige Abmeldung: 100% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.). Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt.

3.2. Die Stornierung einer Inhouse-Schulung muss schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben: Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos. Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 500,- € (zzgl. MwSt.) Innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungsgebühr (zzgl. MwSt.) Vorstehendes entfällt für den Fall, dass mit dem absagenden Auftraggeber ein Alternativtermin vereinbart wird.

4. Absage von Veranstaltungen und Haftung

4.1. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit der Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.

4.2. Der Veranstalter haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Kaufmann ist beschränkt auf das 10fache des Rechnungsbetrages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens. Die Haftungsfreizeichnung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden infolge des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung. Ist der Kunde Kaufmann, so haftet der Veranstalter jedoch auch im Falle des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt. Im Falle des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Ersatz der Verzugsschäden.

5. Gewährleistung und Änderungsvorbehalt

5.1. Die Seminare und Inhouse-Schulungen die von medical marketing consulting angeboten werden, werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten Referenten durchgeführt, alle Materialien werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.

5.2. Der Veranstalter behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist der Veranstalter berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten durch vergleichbar qualifizierte Personen zu ersetzen.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden. Gedruckte Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

7. Zimmerreservierungen

Der Veranstalter hält für die Teilnehmer an Seminarveranstaltungen ein Zimmerkontingent im Tagungshotel bereit. Die Zimmer können direkt beim Hotelbetreiber unter Bezugnahme auf die medical marketing consulting Veranstaltung abgerufen und gebucht werden. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Teilnehmer zustande.

8. Gerichtsstand und Wirksamkeit

8.1. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von medical marketing consulting. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von medical marketing consulting. Es gilt deutsches Recht.

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften (Salvatorische Klausel)